Gemeinden
Die Gemeinden müssen wichtigen Beschlüssen und wesentlichen Änderungen des Gemeindeunternehmens zustimmen (z.B. Änderungen, welche die Aufgabenübertragung, die Grundsätze der Feuerwehrpflicht oder die Kostenverteilung anbelangen). Ihnen kommt in der Unternehmensorganisation auch deshalb Organstellung zu, weil die Gemeinden Verpflichtungskredite der Gemeindeunternehmung über CHF 750’000 (der Kreditbeschluss kommt nur zustande, wenn die zuständigen Organe aller Gemeinden den Verpflichtungskredit genehmigen) zu genehmigen haben.
Ausschuss
Der Ausschuss ist das politisch-strategische Steuerungsorgan. Ihm gehören wie erwähnt je eine Behördenvertretung der Vertragsgemeinden an. Der Ausschuss ist Ansprech- und Verhandlungspartner der Gemeinden gegenüber dem Gemeindeunternehmen. Der Ausschuss
- ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrats und dessen Präsidium
- genehmigt den Finanzplan
- genehmigt die Entschädigung des Verwaltungsrats
- ernennt die Kontrollstelle
- beschliesst den Leistungsauftrag mit der Feuerwehr Region Moossee
- führt Controlling-Gespräche mit dem Verwaltungsrat
- tauscht sich regelmässig mit dem / der Leiter*in Feuerwehr (Kdt) aus
- genehmigt Verpflichtungskredite über CHF 250‘000 bis CHF 750‘000
- stellt Antrag an die Gemeinden, falls diese zuständig sind
Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Martin Köchli (Präsident), Gemeinderat Zollikofen, Departementsvorsteher Sicherheit und Integration
- Annegret Hebeisen, Gemeinderätin Münchenbuchsee, Departementsvorsteherin öffentliche Sicherheit
- Stefan Schafroth, Gemeinderat Urtenen-Schönbühl, Departementsvorsteher Finanzen und Sicherheit
- Martin Häberli, Gemeinderat Moosseedorf, Departementsvorsteher öffentliche Sicherheit
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat führt das Gemeindeunternehmen Feuerwehr Region Moossee auf unternehmens-strategischer Ebene. Er besteht inkl. Präsidium aus 5 Mitgliedern, diese gehören in der Regel keiner Behörde einer Vertragsgemeinde an, ebenso gehört dem Verwaltungsrat auch kein Personal des Gemeindeunternehmens und keine Angehörigen der Feuerwehr an. Wie oben erwähnt, wird der Verwaltungsrat vom Ausschuss der Vertragsgemeinden gewählt, die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren, eine Wiederwahl ist möglich. Der Verwaltungsrat
- erlässt unter Vorbehalt der allenfalls erforderlichen Zustimmung der Vertragsgemeinden die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Anstaltsreglement in Form einer Verordnung und erlässt entsprechende Weisungen dazu,
- legt gestützt auf das Anstaltsreglement die Einzelheiten der Organisation fest und ernennt den / die Leiter*in Feuerwehr (Kdt) sowie weitere Kader der Feuerwehr
- fällt die strategischen Entscheide und überwacht deren Vollzug,
- schliesst die Verträge mit den Anschlussgemeinden ab,
- handelt mit dem Ausschuss den Leistungsauftrag für die Feuerwehr aus, sorgt für die Erfüllung desselben und beschliesst die zur Erfüllung des Leistungsauftrags erforderlichen Ausgaben,
- beschliesst den Finanzplan, das Budget und die Rechnung
- sorgt für ein zweckmässiges Controlling,
- beschliesst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen über die Erfüllung von entgeltlichen Aufgaben durch die Feuerwehr, die über die gesetzlichen Aufgaben gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrwehrgesetz des Kantons Bern (FFG) hinausgehen (z.B. Verkehrsregelung bei Veranstaltungen, Insektenbekämpfung, etc.)
Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Peter Bill, Moosseedorf (Präsident)
- Dominic Lehmann, Urtenen-Schönbühl (Vizepräsident)
- Valbona Stifani, Zollikofen
- Stefan Kummer, Münchenbuchsee
- Jörg Kalbermatter, Moosseedorf
Unternehmensleitung
Das Präsidium des Verwaltungsrates und der / die Leiter*in Feuerwehr (Kdt) bilden zusammen die Unternehmensleitung. Die Unternehmensleitung
- verfügt über bewilligte Ausgaben,
- bereitet die Geschäfte des Verwaltungsrates vor,
- nimmt weitere Aufgaben wahr, die der Verwaltungsrat an sie delegiert,
- stellt mit Ausnahme des / der Leiter*in Feuerwehr das übrige Personal an.
Personal
Dem Personal des Gemeindeunternehmens, namentlich dem / der Leiter*in Feuerwehr (Kdt) kommt dann Organstellung zu, wenn es entscheidungsbefugt ist. Der / die Leiter*in Feuerwehr führt das Unternehmen nach den Vorgaben des Verwaltungsrates operativ und nimmt gleichzeitig hauptberuflich die Rolle des / der Kommandant*in der Feuerwehr wahr.
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle prüft jährlich die Jahresrechnung und die Bilanz des Gemeindeunternehmens. Sie berichtet dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss der Vertragsgemeinden über das Ergebnis der Prüfung und empfiehlt die Annahme mit oder ohne Einschränkung oder die Rückweisung der Rechnung.